Das Ev.-Luth. Kita-Werk Hamburg-West/Südholstein betreut und verwaltet Einrichtungen im Westen von Hamburg und Süden von Schleswig-Holstein. In diesen beiden Bundesländern gibt es Unterschiede, bei der Anmeldung für einen Kita-Platz und dessen Finanzierung.
Ob Ihr Kind in Schleswig-Holstein oder in Hamburg die Kita besucht, richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Die entsprechenden Informationen, die Sie je nach Bundesland benötigen, finden Sie unter den jeweiligen folgenden Punkten:
Kita-Gutscheine in Hamburg
In Hamburg gibt es das Kita-Gutschein-System.
Hamburger Familien sollen durch das Kita-Gutschein-System eine Kinderbetreuung erhalten, die sich ihren Bedürfnissen anpasst. Ziel ist es, Kindern die benötigte Betreuung zu garantieren und ihnen eine qualitativ hochwertige Bildung und Erziehung zu bieten.
Sie als Eltern erhalten für Ihr Kind einen Kita-Gutschein, den Sie in jeder teilnehmenden Einrichtung einlösen können. Die Kitas bekommen von der Stadt nur für die tatsächlich betreuten Kinder Entgelte und müssen deshalb mit hoher Qualität überzeugen.
Welchen Anspruch auf Betreuung hat mein Kind?
Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf eine täglich fünfstündige Betreuung mit Mittagessen, wenn es mindestens ein Jahr alt oder noch nicht eingeschult ist. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht.
Einen Kita-Gutschein für eine längere Betreuungszeit können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Kind an mindestens drei Tagen pro Woche nicht selbst betreuen können, weil Sie berufstätig sind (dazu zählen auch Studium, Ausbildung und Teilnehmer an Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder Jobcenter) oder einen Deutschkurs für Migranten besuchen.
Wenn Ihr Kind behindert oder von Behinderung bedroht ist, kann es eine besondere Förderung erhalten – je nach Bedarf in besonders ausgestatteten Sonder- oder Integrationsgruppen von Tageseinrichtungen. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Gutachten, aus dem der individuelle Hilfe- und Förderbedarf Ihres Kindes hervorgeht.
Weiter Informationen, Gebührenrechner und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten der Stadt Hamburg: www.hamburg.de/kita/
KitaPortal in Schleswig-Holstein
Suchende Familien in Schleswig-Holstein melden sich über das KitaPortal an und suchen einen Platz für ihr Kind in einer Kita. Und so funktioniert die Anmeldung:
- Sie melden sich im KitaPortal Schleswig-Holstein an und richten dort ein Benutzerkonto für sich ein.
- Dort erhalten Sie alle Informationen zu Kindertagessstätten in Ihrer Umgebung und können eine unverbindliche Voranmeldung für Ihre Wunsch-Kita vornehmen.
- Nach Einrichtung eines Benutzerkontos, Hinterlegung Ihrer Daten und einer Prüfung durch das Einwohnermeldeamt wird Ihr Kind auf eine Warteliste gesetzt.
Dabei handelt es sich um eine reine Voranmeldung und keine Garantie für einen Kitaplatz! Es können selbstverständlich nur Kinder in dieser Warteliste aufgenommen werden, die bereits geboren sind!
Kontakt zu unseren Einrichtungen
Sicherlich haben Sie zu diesen Themen noch weitere Fragen und möchten sich kompetent informieren. Nehmen Sie dazu einfach direkten Kontakt zu einer unserer Einrichtungen auf, dort kann Ihnen individuell und passend zu dem jeweiligen Einzugsbereich geholfen werden.